Audi A3  Cockpit  Fahrerinformationssystem  Kamerabasierte Verkehrszeichenerkennung
Gilt für Fahrzeuge: mit kamerabasierter Verkehrszeichenerkennung
Verkehrszeichenerkennung aufrufen
Drücken Sie die Taste  am Multifunktionslenkrad.
Um im Menü Fahrzeugfunktionen den Menüpunkt Verkehrszeichen zu wählen, drehen und drücken Sie die Menüwalze.
Zusatzanzeige einschalten
Sie können sich die Verkehrszeichenerkennung zusätzlich in anderen Reitern, wie z. B. bei der Navigation Abb. 1, anzeigen lassen.
Wählen Sie im MMI*: Taste MENU > Car > Steuerungstaste Systeme* > Fahrerassistenz > Verkehrszeichen > Zusatzanzeigen im Kombi > ein.
Anhängerrelevante Schilder einblenden
Im Anhängerbetrieb können Sie sich zusätzlich die anhängerrelevanten Geschwindigkeitsbegrenzungen anzeigen lassen1).
Wählen Sie im MMI*: Taste MENU > Car > Steuerungstaste Systeme* > Fahrerassistenz > Verkehrszeichen > Automatische Anhängererkennung > ein.
Zusatzanzeige
Wenn im Display des Kombiinstruments eine andere Ansicht als die Verkehrszeichenerkennung ausgewählt ist, wird die Geschwindigkeitsbegrenzung rechts oben angezeigt Abb. 1. Im Rahmen der Systemgrenzen wird dort die aktuell zutreffende Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt.
Damit Geschwindigkeitsbegrenzungen als aktuell zutreffend gelten und in der Zusatzanzeige angezeigt werden, müssen nachfolgende Bedingungen erfüllt werden:
  • eine für Nässe gültige Geschwindigkeitsbegrenzung wird erkannt und der Scheibenwischer wischt aktiv.
  • das Fahrzeug befindet sich im Anhängerbetrieb und im MMI* ist Automatische Anhängererkennung eingeschaltet. In diesem Fall werden die für den Anhängerbetrieb relevanten Begrenzungen angezeigt1).
  • die erkannte, zeitliche Beschränkung einer Geschwindigkeitsbegrenzung trifft mit der im Kombiinstrument angezeigten Uhrzeit zusammen.
Hinweis
Wenn Sie sich anhängerrelevante Schilder einblenden lassen, zeigt das System die im jeweiligen Land gültige Höchstgeschwindigkeit für den Anhängerbetrieb an. Es werden keine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten eingeblendet.
1) Gilt nur für werkseitig verbauter Anhängevorrichtung

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