- Abb.1 Prinzipdarstellung der Lastverteilung von Anbauteilen und Zubehör
Gilt für Fahrzeuge: mit Anhängekupplungen aus Stahl
Bei der Verwendung von Anbauteilen und Zubehör (z. B. Fahrradträgersystemen) ist einiges zu beachten.
Die nachfolgende Beschreibung gilt nicht für Anhängekupplungen aus Aluminium.
Die maximal zulässige Ausladung des Zubehör-/Anbauteils vom Kugelkopf -1- darf 700 mm nicht überschreiten.
Das zulässige Gesamtgewicht (Trägersystem inklusive Zuladung) beträgt maximal 50 kg. Die maximale Zuladung ist abhängig von der Lage des Schwerpunktes. Mit zunehmendem Abstand des Schwerpunkts der Zuladung zum Kugelkopf -1- verringert sich das zulässige Gesamtgewicht.
Folgende Werte sind zulässig:
Abstand |
Gesamtgewicht (inklusive Trägersystem) |
---|---|
300 mm -A- |
50 kg |
600 mm -B- |
30 kg |
Es sind nur Fahrradträger zulässig, auf denen maximal zwei Fahrräder montiert werden können.
Verwendung von Anbauteilen und Zubehör an der Anhängevorrichtung
Stellen Sie bitte sicher, dass Anbauteile und Zubehör vom Hersteller der Anbauteile für die Verwendung auf der Kugelstange freigegeben sind. Die Anhängevorrichtung kann bei Verwendung ungeeigneter Anbauteile beschädigt werden. Beschädigungen können im Extremfall zu einem Bruch der Anhängevorrichtung führen ACHTUNG!.
- Stellen Sie sicher, dass Anbauteile und Zubehör für den Gebrauch an Audi Fahrzeugen geeignet und freigegeben sind.
- Die Verwendung von ungeeigneten Anbauteilen kann zu schwerwiegenden Beschädigungen der Kugelstange führen, die zum Bruch der Anhängevorrichtung beim Betrieb von Anhängern bzw. Anbauteilen führen – Unfallgefahr!
- Verwenden Sie keine Hilfsmittel oder Werkzeuge für das Anbringen bzw. Abnehmen der Kugelstange. Hierdurch könnte der Verriegelungsmechanismus beschädigt werden, so dass die Sicherheit der Anhängevorrichtung nicht mehr gewährleistet ist – Unfallgefahr!
- Bei der Verwendung von Anbauteilen bei Anhängekupplungen aus Aluminium, dürfen nur geringere Lasten (z. B: zwei Fahrräder), als eingangs beschrieben, befördert werden! Die Mißachtung kann zu Schäden und im Extremfall zu einem Bruch der Anhängevorrichtung führen!