- Abb.1 Radwechsel: Aufnahmepunkte für den Wagenheber (Beispiel)
- Abb.2 Radwechsel: Wagenheber mit Detailansicht (Beispiel)
Um das Rad abbauen zu können, muss das Fahrzeug mit dem Wagenheber angehoben werden.
Ziehen Sie die Handbremse fest an, damit Ihr Fahrzeug gegen ein unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert ist.
Legen Sie den 1. Gang (Schaltgetriebe) ein, bzw. bringen Sie bei Fahrzeugen mit automatischem Getriebe den Wählhebel in Stellung P.
Suchen Sie den Aufnahmepunkt am Unterholm, der dem zu wechselnden Rad am nächsten liegt Abb.1.
Drehen Sie den Wagenheber unter dem Aufnahmepunkt so weit hoch, bis seine Klaue Abb.2 -A- unmittelbar unter dem senkrechten Steg des Unterholms steht.
Richten Sie den Wagenheber so aus, dass seine Klaue den Steg des Unterholms umfasst und die bewegliche Grundplatte -B- plan auf dem Boden aufliegt. Die Grundplatte -B- muss sich dabei senkrecht unter dem Aufnahmepunkt -A- befinden.
Drehen Sie den Wagenheber weiter hoch bis das Rad etwas vom Boden abhebt.
Am Unterholm kennzeichnen jeweils vorn und hinten Eindrückungen die Stellen, an denen der Wagenheber angesetzt werden darf Abb.1 -Pfeile-. Bei Fahrzeugen mit Schwellerverbreitungen befinden sich entsprechend der Eindrückungen, an der Unterseite der Schweller Absätze Vorsicht!. Es gibt für jedes Rad genau eine Stelle. An anderen Stellen darf der Wagenheber nicht angesetzt werden.
Ein weicher Untergrund unter dem Wagenheber kann zur Folge haben, dass das Fahrzeug vom Wagenheber abrutscht. Stellen Sie deshalb den Wagenheber auf einen festen Untergrund. Benutzen Sie ggf. eine großflächige, stabile Unterlage. Bei glattem Untergrund wie z. B. Fliesenboden sollten Sie deshalb eine nichtrutschende Unterlage (z. B. eine Gummimatte) verwenden.
ACHTUNG!
- Verhindern Sie ein Abrutschen des Wagenheberfußes durch geeignete Maßnahmen - Verletzungsgefahr!
- Setzen Sie den Wagenheber nur an den vorgesehenen Aufnahmepunkten an und richten Sie ihn aus. Andernfalls können Schäden am Fahrzeug entstehen. Außerdem kann der Wagenheber bei nicht ausreichendem Halt am Fahrzeug abrutschen – Verletzungsgefahr!
Gilt für Fahrzeuge mit Schwellerverbreiterungen: Das Fahrzeug darf nicht am Kunststoffschweller angehoben werden. Setzen Sie die Klaue des Wagenhebers am Steg des Unterholms an Abb.2, andernfalls wird Ihr Fahrzeug beschädigt.