Der richtige Umgang mit dem Airbag-System reduziert erheblich die Verletzungsgefahr!
- Wenn Sie keine Sicherheitsgurte angelegt haben, sich während der Fahrt nach vorn lehnen oder eine falsche Sitzposition einnehmen, setzen Sie sich im Falle eines Unfalls einem erhöhten Verletzungsrisiko aus, wenn das Seiten-Airbag-System auslöst. Dies gilt besonders für Kinder, die ohne geeigneten Kindersitz befördert werden.
- Wenn Kinder eine falsche Sitzposition einnehmen, setzen Sie sich im Falle eines Unfalls einem erhöhten Verletzungsrisiko aus. Das gilt besonders für Kinder, die auf dem Beifahrersitz befördert werden, wenn das Airbag-System bei einem Unfall auslöst. Dies kann lebensgefährliche oder gar tödliche Verletzungen zur Folge haben ►Link.
- Wegen der Seiten-Airbags dürfen an den Türen keine Zubehörteile wie z. B. Getränkedosenhalter befestigt werden.
- Die Airbagsteuerung arbeitet mit Sensoren, die sich in den vorderen Türen befinden. Um die Funktion der Seiten-Airbags nicht zu beeinträchtigen, dürfen an den Türen und den Türverkleidungen keine Veränderungen (z. B. nachträglicher Einbau von Lautsprechern) vorgenommen werden. Beschädigungen an den vorderen Türen können zu einer Beeinträchtigung der Systemfunktion führen. Alle Arbeiten an den vorderen Türen sollten nur durch einen Fachbetrieb vorgenommen werden.
- Es dürfen keine zu großen Kräfte, etwa kräftiges Stoßen, Gegentreten usw. auf die Sitzlehnenwangen einwirken, da sonst das System beschädigt werden kann. Die Seiten-Airbags würden in diesem Fall nicht auslösen!
- Es dürfen keinesfalls Sitz- oder Schonbezüge aufgezogen werden, die nicht speziell für die Verwendung auf Audi Sitzen mit Seiten-Airbag freigegeben sind. Da sich der Luftsack aus der Sitzlehne heraus entfaltet, würde bei Verwendung von nicht freigegebenen Sitz- oder Schonbezügen die Schutzfunktion Ihres Seiten-Airbags erheblich beeinträchtigt werden.
- Beschädigungen der Original-Sitzbezüge oder der Naht im Modulbereich der Seiten-Airbags müssen umgehend durch einen Fachbetrieb instand gesetzt werden.
- Alle Arbeiten am Seiten-Airbag sowie Aus- und Einbau von Systemteilen wegen anderer Reparaturarbeiten (z. B. Sitze ausbauen) dürfen nur von einem Fachbetrieb vorgenommen werden, da es sonst zu einer Funktionsstörung des Airbag-Systems kommen kann.
Hinweis
Bei abgeschaltetem Beifahrer-Airbag sind alle anderen Airbags im Fahrzeug weiterhin funktionsfähig.
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