- Abb. 1 Halogen-Heckleuchte: Glühlampen im Seitenteil und in der Gepäckraumklappe
- Abb. 2 LED-Heckleuchte: Glühlampen im Seitenteil und in der Gepäckraumklappe
Eine Glühlampe darf nur durch eine Glühlampe gleicher Ausführung ersetzt werden. Die Bezeichnung steht auf dem Lampensockel.
Beschrieben ist immer der Glühlampenwechsel der linken Heckleuchte. Der Glühlampenwechsel ist an der rechten Heckleuchte sinngemäß durchzuführen.
Halogen-Heckleuchten
Bei Fahrzeugen mit Halogen-Heckleuchten Abb. 1 können folgende Glühlampen selbst gewechselt werden:
Glühlampe (12 V) |
Ausführung |
---|---|
-1- Blinklicht hinten
(Seitenteil) |
PY 21 W |
-2- Brems-/Schlusslicht
(Seitenteil) |
W 16 W |
-3- Rückfahrlicht
(Seitenteil) |
W 16 W |
-4- Schlusslicht
(Gepäckraumklappe) |
W 16 W |
-5- Nebelschlusslicht
(Gepäckraumklappe) |
H 21 W |
LED-Heckleuchten*
Bei Fahrzeugen mit LED-Heckleuchten Abb. 2 kann die folgende Glühlampe selbst gewechselt werden:
Glühlampe (12 V) |
Ausführung |
---|---|
-6- Rückfahrlicht
(Seitenteil) |
W 16 W |
Die Leuchte in der Gepäckraumklappe ist wartungsfrei.