Lassen Sie sich vor dem Kauf von Zubehör und Ersatzteilen beraten.
Ihr Fahrzeug bietet ein hohes Maß an aktiver und passiver Sicherheit. Wenn Ihr Fahrzeug nachträglich mit Zubehör ausgestattet wird oder wenn Teile ausgetauscht werden müssen, empfehlen wir Ihnen, Rat und Hilfe eines Audi Betriebes in Anspruch zu nehmen. Ihr Audi Betrieb informiert Sie gern über Zweckmäßigkeit, gesetzliche Bestimmungen und werkseitige Empfehlungen für Zubehör und Ersatzteile.
Wir empfehlen Ihnen, Audi Zubehör und Audi Original Teile® zu verwenden. Hierfür hat Audi Zuverlässigkeit, Sicherheit und Eignung festgestellt. Selbstverständlich tragen Audi Betriebe für die fachgerechte Montage Sorge.
Für andere Erzeugnisse können wir dies - auch wenn im Einzelfall eine Abnahme durch einen amtlich anerkannten Technischen Prüf- und Überwachungsverein oder eine behördliche Genehmigung vorliegen sollte - trotz laufender Marktbeobachtung nicht beurteilen und auch nicht dafür einstehen.
Nachträglich eingebaute Geräte, die unmittelbar die Kontrolle des Fahrers beeinflussen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsregelanlage oder elektronisch geregelte Dämpfersysteme müssen ein e-Kennzeichen tragen (Genehmigungszeichen der Europäischen Union) und für Ihr Fahrzeug freigegeben sein.
Zusätzlich angeschlossene elektrische Geräte, die nicht der unmittelbaren Kontrolle des Fahrzeuges dienen, wie beispielsweise Kühlboxen, Computer oder Ventilatoren, müssen ein -Kennzeichen tragen (Konformitätserklärung der Hersteller in der Europäischen Union).
ACHTUNG!
Zubehörteile wie z. B. Telefonhalterungen oder Becherhalter dürfen niemals auf den Abdeckungen oder im Wirkungsbereich der Airbags montiert werden - Verletzungsgefahr bei Airbag-Auslösung.