Audi Q5   Betriebshinweise  Zubehör und technische Änderungen
Festeingebaute Sendefunkgeräte
Der nachträgliche Einbau von Sendefunkgeräten in das Fahrzeug ist generell genehmigungspflichtig. Audi gibt den Einbau von genehmigten Sendefunkgeräten in das Fahrzeug pauschal frei unter der Voraussetzung, dass:
  • die Antenneninstallation fachgerecht erfolgt,
  • die Antenne außerhalb des Fahrzeuginnenraumes angebracht wird (unter Verwendung geschirmter Kabel und reflexionsfreier Antennenanpassung),
  • die effektive Sendeleistung am Antennenfußpunkt nicht mehr als 10 W beträgt.
Über die Möglichkeiten des Einbaus und des Betriebs von Sendefunkgeräten mit höherer Sendeleistung können Sie sich bei einem Audi Betrieb bzw. im Fachhandel informieren.
Mobile Sendefunkgeräte
Beim Betrieb von handelsüblichen Mobiltelefonen oder Funkgeräten können Funktionsstörungen an der Elektronik Ihres Fahrzeugs auftreten. Die Gründe können sein:
  • keine Außenantenne
  • falsch installierte Außenantenne
  • Sendeleistung über 10 W
Deshalb dürfen Sie tragbare Mobiltelefone oder Funkgeräte ohne bzw. mit falsch installierter Außenantenne nicht innerhalb des Fahrzeugs betreiben ACHTUNG!.
Außerdem sollten Sie beachten, dass nur mit einer Außenantenne die optimale Reichweite der Geräte erreicht wird.
Geschäftsausrüstung
Der nachträgliche Einbau von Geräten aus dem Bereich der Wohn- und Geschäftsausrüstung in das Fahrzeug ist gestattet, solange diese keinen Einfluss auf die unmittelbare Kontrolle des Fahrers über das Fahrzeug nehmen können. Die Geräte müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Nachträglich eingebaute Geräte, die die Kontrolle des Fahrers über das Fahrzeug beeinflussen können, müssen dagegen immer eine Typgenehmigung für Ihr Fahrzeug besitzen und mit einem e-Kennzeichen versehen sein.
ACHTUNG!
Im Fahrzeuginnenraum betriebene Mobiltelefone oder Funkgeräte ohne bzw. mit falsch installierter Außenantenne können durch überhöhte elektromagnetische Felder gesundheitliche Schäden verursachen.
Hinweis
  • Der nachträgliche Einbau von elektrischen oder elektronischen Geräten in das Fahrzeug berührt dessen Typgenehmigung. Unter Umständen erlischt dadurch die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug.
  • Beachten Sie bitte die Bedienungsanweisung der Mobiltelefone und Funkgeräte.

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