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Der Bergabfahrassistent ermöglicht das Befahren einer Gefällstrecke mit konstanter Geschwindigkeit.
Abb. 191 Mittelkonsole: Taste für Bergabfahrassistenten
Abb. 191 Mittelkonsole: Taste für Bergabfahrassistenten
Um den Bergabfahrassistenten einzuschalten, drücken Sie die Taste . Die LED in der Taste leuchtet.
Um den Bergabfahrassistenten auszuschalten, drücken Sie erneut die Taste. Die LED in der Taste erlischt.
Der Bergabfahrassistent begrenzt die Geschwindigkeit bei Gefälle von ca. 6 bis 60% sowohl bei Vorwärts- als auch Rückwärtsfahrt durch automatischen Bremseingriff an allen vier Rädern. Ein Blockieren der Räder wird vermieden, da das ABS aktiv bleibt.
Bei eingeschaltetem Bergabfahrassistenten wird das Fahrzeug beim Eintritt in das Gefälle auf die momentan gefahrene Geschwindigkeit geregelt. Das Einschalten ist nur unterhalb von ca. 60 km/h möglich. Die Regelung erfolgt zwischen ca. 4 und 30 km/h. Der Fahrer kann jederzeit durch Gasgeben oder Bremsen die Geschwindigkeit innerhalb der genannten Grenzen erhöhen oder verringern.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Untergrund genügend Haftung aufweist. So kann der Bergabfahrassistent beispielsweise seine Funktion nicht erfüllen, wenn ein vereistes Gefälle oder ein Gefälle mit schmierigem Untergrund befahren wird .
Die aktive Regelung auf eine bestimmte Geschwindigkeit bis ca. 30 km/h wird im Kombiinstrument durch die Kontrollleuchte angezeigt. Im Bereitschafts-Modus leuchtet die Kontrollleuchte .
Im Geschwindigkeitsbereich zwischen ca. 30 und 60 km/h erfolgt keine Regelung. Das System ist lediglich im Bereitschafts-Modus. Dies wird durch die leuchtende LED in der Taste angezeigt. Oberhalb von ca. 60 km/h wird das System automatisch ausgeschaltet. Auch die LED erlischt in diesem Fall.
Die Funktion des Bergabfahrassistenten wird automatisch aktiviert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
  • die LED in der Taste leuchtet,
  • die Geschwindigkeit beträgt weniger als ca. 30 km/h,
  • das Gefälle beträgt mindestens ca. 6%.
ACHTUNG
  • Passen Sie immer die Geschwindigkeit den Wetter-, Fahrbahn- und Verkehrsverhältnissen an. Das erhöhte Sicherheitsangebot darf Sie nicht dazu verleiten, ein Sicherheitsrisiko einzugehen – Unfallgefahr!
  • Die physikalisch vorgegebenen Grenzen können auch durch den Bergabfahrassistenten nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Fahrweise muss deshalb stets dem Fahrbahnzustand und der Verkehrssituation angepasst werden.
  • Der Bergabfahrassistent kann nicht unter allen Umständen die Geschwindigkeit des Fahrzeugs im Gefälle konstant halten (z. B. auf rutschigem Untergrund) und auch nicht die Aufmerksamkeit des Fahrers ersetzen.

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