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Eine Glühlampe darf nur durch eine Glühlampe gleicher Ausführung ersetzt werden. Die Bezeichnung steht auf dem Glaskolben.
Beschrieben ist immer der Glühlampenwechsel der linken Heckleuchte. Der Glühlampenwechsel ist an der rechten Heckleuchte sinngemäß durchzuführen.
Im Stoßfänger Abb. 347► können folgende Glühlampen selbst gewechselt werden:
Glühlampe (12 V) | Ausführung |
-1- Blinklicht | W 16 W |
-2- Brems-/Schlusslicht | W 16 W |
-3- Rückfahrlicht | W 16 W |
-4- Nebelschlusslicht | W 16 W |