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Der Dachgepäckträger darf nur im Bereich der Positionierungsbolzen befestigt werden.
Wenn Gepäck oder Ladegut auf dem Dach transportiert werden soll, ist Folgendes zu beachten:
- Ihr Fahrzeug hat strömungsgünstig eingeformte Regenrinnen im Fahrzeugdach. Deshalb können herkömmliche Dachgepäckträger nicht verwendet werden. Wir empfehlen Ihnen, die Grundträger aus dem Original Audi Zubehörprogramm zu verwenden.
- Diese Grundträger sind die Basis für ein komplettes Dachgepäckträgersystem. Für den Transport von Gepäck, Fahrrädern, Surfbrettern, Skiern und Booten sind aus Sicherheitsgründen eigene Zusatzhalterungen notwendig. All diese Systemkomponenten sind bei Audi Betrieben erhältlich.
- Die zulässige Dachlast für Ihr Fahrzeug beträgt 75 kg. Die Dachlast setzt sich zusammen aus dem Gewicht des Trägersystems und des Ladegutes.
- Bei der Verwendung von Gepäckträgersystemen mit geringerer Belastbarkeit, kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der Gewichtsgrenze belastet werden, die in der Montageanleitung angegeben ist.
Montage
Achten Sie bei der Montage der Trägerfüße darauf, dass sie nur im Bereich der Positionierungsbolzen zwischen dem Seitenwandrahmen und der Dachrahmenleiste aufgesetzt werden
Abb. 67►. Der Positionierungsbolzen wird sichtbar, sobald man die Dichtlippe mit dem dafür vorgesehenen Hilfswerkzeug von der Dachrahmenleiste zurückdrückt.
ACHTUNG
- Das Ladegut auf dem Dachgepäckträger muss sicher befestigt werden - Unfallgefahr!
- Sie dürfen die zulässige Dachlast, die zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs auf keinen Fall überschreiten - Unfallgefahr!
- Beachten Sie, dass sich beim Transport von schweren bzw. großflächigen Gegenständen auf dem Dachgepäckträger die Fahreigenschaften durch die Schwerpunktverlagerung bzw. durch die vergrößerte Windangriffsfläche verändern - Unfallgefahr! Passen Sie deshalb unbedingt Ihre Fahrweise und die Geschwindigkeit den Gegebenheiten an.
VORSICHT
Wenn Sie andere Dachgepäckträgersysteme verwenden oder die Träger nicht vorschriftsmäßig montieren, sind dadurch verursachte Schäden am Fahrzeug von der Gewährleistung ausgeschlossen. Beachten Sie daher unbedingt die mitgelieferte Montageanleitung des Dachgepäckträgersystems.